|
Allgemeines über die PKV
Im deutschen Gesundheitssystem gibt es zwei Arten, um sich abzusichern. Etwa 90 Prozent der deutschen Bevölkerung sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und nur etwa 10 Prozent der Versicherten sind Mitglied in einer privaten Krankenversicherung. Dieser Unterschied kann auch mit den Eintrittsbarrieren für die private Krankenversicherung begründet werden.
Nicht jeder Versicherungsnehmer kann einfach von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung wechseln, sondern es muss eine von mehreren Voraussetzungen erfüllt sein. Um eine private Krankenversicherung abschließen zu können, muss man Beamter, Selbstständiger oder Freiberufler sein. Auch abhängig Beschäftigten haben die Möglichkeit zur privaten Krankenversicherung zu wechseln.
Dafür müssen sie jedoch nachweisen können, dass ihr Einkommen in den letzten drei Jahren über einer festgelegten Versicherungsgrenze gelegen hat. Diese Grenze liegt derzeit bei einem Mindesteinkommen von 46.800 Euro pro Jahr.
Zu beachten ist dabei, dass diese Grenze nicht starr ist, sondern im Laufe der Zeit immer wieder neu festgelegt wird.
Durch die neue Bundesregierung ist damit zu rechnen, dass die Einkommensgrenze in den kommenden Monaten wieder neu festgelegt wird und es gibt zusätzlich die Überlegung, dass kein dreijähriger Nachweis über das Einkommen mehr erbracht werden muss, sondern es schon genügt, wenn man ein Einkommen nachweisen kann, welches im abgelaufenen Jahr oberhalb der Versicherungsgrenze gelegen hat.
Dadurch soll ein größerer Wettbewerb s zwischen den beiden Versicherungsformen entstehen.
Der große Unterschied zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) ergibt sich aus den Beitragssätzen und den zugrundeliegenden Leistungen.
Bei der GKV ist die Beitragshöhe vom Einkommen des Versicherungsnehmers abhängig und es gibt kaum Unterschiede bei den Leistungen für die eine Kostenerstattung übernommen wird.
Dies ist bei der PKV vollkommen anders geregelt. Die am Markt tätigen privaten Krankenkassen bieten dem Versicherungsnehmer eine Vielzahl von Tarifen zu unterschiedlichen Beiträgen an.
Die Höhe der Beiträge kann von dem Versicherungsnehmer individuell beeinflusst werden. Der Beitragssatz richtet sich sowohl nach dem Alter und der Gesundheit des Versicherungsnehmers als auch nach den gewünschten Leistungen.
Je umfangreicher und hochwertiger das Leistungsspektrum gestaltet sein soll, desto höher wird auch der zu zahlende Beitrag ausfallen.
Versicherte in einer privaten Krankenkasse profitieren gegenüber Versicherten in der gesetzlichen Krankenkasse durch eine ganze Reihe von Zusatzleistungen, die so nicht Bestandteil des Leistungsspektrums der gesetzlichen Krankenkassen sind.
Dazu gehören unter anderem die Chefarztbehandlung im Krankenhaus, die freie Wahl des Krankenhauses, die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, keine Praxisgebühr, geringere Zuzahlung für Medikamente und auch eine bessere Versorgung mit höherwertigen Materialien bei der Zahnbehandlung.
|