|
Informationen zum Basistarif in der privaten Krankenversicherung
Zum 1. Januar 2009 wurden die privaten Krankenversicherungen dazu verpflichtet, einen so genannten Basistarif einzuführen. Dieser unterscheidet sich von den anderen Tarifen der PKV – vor allem dadurch, dass keine Gesundheitsprüfung erfolgt und die Versicherungsgesellschaft keinen Antragsteller abweisen darf. Der Basistarif ist ein Produkt, das vom Gesetzgeber weitgehend definiert wurde und dem Versicherungsumfang der gesetzlichen Krankenkasse entspricht. Der höherwertige Versicherungsschutz, der sonst für die private Krankenversicherung typisch ist, ist im Basistarif nicht vorzufinden.
Schon die vertragliche Garantie der Leistungen unterscheidet den Basistarif von anderen privaten Versicherungstarifen.
Denn klassische Verträgen der PKV werden lediglich zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer geschlossen, ohne dass hier ein Dritter eingreifen darf. Deshalb wurden die privat Versicherten bislang auch von den Leistungskürzungen verschont, die in der gesetzlichen Krankenversicherung in den vergangenen Jahren Einhalt geboten haben. Beim Basistarif ist es anders: Er folgt grundsätzlich den Vorgaben für die gesetzlichen Kassen – folglich werden hier auch Leistungskürzungen vorgenommen, wenn dies in der gesetzlichen Krankenkasse der Fall ist.
Zwar sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse ähnlich, doch der Versicherungsbeitrag unterscheidet sich im Basistarif von der GKV: Während in der GKV der Versicherungsbeitrag grundsätzlich von der Höhe des Einkommens abhängt, berechnet sich der Beitrag im Basistarif – wie in der PKV üblich – über die versicherten Leistungen. Risikozuschläge, wie sie in PKV-Tarifen üblich sind, werden allerdings im Basistarif nicht erhoben. Dies kann zwar zunächst attraktiv erscheinen, doch muss der Beitrag für den Basistarif unabhängig vom Einkommen weiterbezahlt werden, auch als Rentner, wenn das Einkommen gesunken ist.
Der Basistarif ist in der Regel teurer als andere Tarife in der privaten Krankenversicherung. Er dient im Prinzip nur denjenigen, die sich anderweitig in der PKV nicht versichern können, weil sie beispielsweise wegen gesundheitlichen Problemen ausgeschlossen wurden. Gesunden Menschen stehen hingegen andere, günstigere und vorteilhaftere Tarife in der PKV offen.
Ein private Krankenversicherung Preisvergleich ist unbedingt anzuraten, bevor eine Entscheidung für einen Tarif gefällt wird.
|