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Pflegeversicherung
Zu jeder Krankenversicherung gehört eine Pflegeversicherung. Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied ist, ist gleichzeitig in der Pflegeversicherung mitversichert. Ausnahme sind die privat Versicherten, die eine eigene Pflegeversicherung abschließen müssen. Das Risiko der Pflegebedürftigkeit ist weiter angestiegen, wie eine Studie des Bundesgesundheitsministeriums deutlich aufzeigt. Hiernach liegt das Risiko pflegebedürftig zu werden, vor dem 60. Lebensjahr bei zirka 0,5 Prozent, vom 60sten bis zum 80sten Lebensjahr 4 Prozent und ab dem 80sten Lebensjahr bei 32 Prozent.
In der gesamten Sozialversicherung, ist nur bei der Pflegeversicherung der Beitrag festgeschrieben. Dieser wird von den Erwerbstätigen zur einen Hälfte und von den Arbeitgebern zur anderen Hälfte erbracht. Rentner bekommen eine Hälfte von der Rente abgezogen, die andere Hälfte trägt die Rentenversicherung. Sozialhilfeempfänger erhalten die Beiträge vom Sozialamt und Erwerbslose vom Arbeitsamt.
Ob tatsächlich Pflegebedürftigkeit vorliegt, entscheidet der Medizinische Dienst der Krankenkassen. Dieser wird von der Krankenkasse beauftragt ein Gutachten darüber zu erstellen. Dieser versucht dann in Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten zu begutachten, inwieweit Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Die Pflegebedürftigkeit wird in verschiedene Pflegestufen unterteilt die da lauten:
Pflegestufe I = erhebliche Pflegebedürftigkeit
Pflegestufe II = Schwerpflegebedürftigkeit
Pflegestufe III = Schwerstpflegebedürftigkeit
Ist der Grad der Pflegebedürftigkeit festgestellt, wird festgelegt, wer denn die Pflege vornimmt, denn die Leistungen unterscheiden sich in einerseits Sachleistungen, wenn die Pflege von professionellen Pflegekräften durchgeführt wird, oder in Geldleistungen, wenn die Pflege von Angehörigen oder Bekannten durchgeführt wird.
Bevor Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen, sollten Sie für einige Wochen ein Pflegetagebuch führen, um sämtliche Verrichtungen dokumentieren zu können. Diese Dokumentation, erleichtert später die Entscheidungsfindung des Medizinischen Dienstes erheblich. Des Weiteren müssen Sie sich im klaren sein, dass eine private Pflege sehr viel Zeit und Anstrengung in Anspruch nimmt.
Die Pflegeversicherung hilft natürlich auch hier mit Leistungen für Pflegende Personen, wie zum Beispiel soziale Absicherung in der Rentenversicherung und Erholungskuren für pflegende Personen.
Durch die Pflegeversicherung soll außerdem verhindert werden, dass eine vorschnelle Unterbringung in einem Pflegeheim stattfindet.
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