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Private Krankenversicherung

Die Private Krankenversicherung ist ein Oberbegriff für eine Krankenversicherung bei einem privatrechtlichen Unternehmen, die jeder abschließen kann, der nicht einer gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegt. Arbeitnehmer, deren Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeldgrenze liegt, Beamte, Selbständige und Freiberufler, wie Künstler und Journalisten, aber auch Studenten, haben die Möglichkeit sich privat zu versichern. Unterschieden wird dabei nach den Kriterien Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand, sowie Beruf und Einkommen.

Als Gegenmodell zur Gesetzlichen Krankenversicherung, deckt diese ebenso anfallende Kosten bei Diagnosesicherung, Krankheit oder Unfall ab. Der Umfang dieser privaten Versicherung kann unterschieden werden in eine Vollversicherung, die die gesamten Kosten trägt, in eine Teilversicherung, die anteilsmäßig Kosten erstattet und bei Anspruch auf Beihilfe angewendet werden kann, und in eine Zusatzversicherung, die neben der Gesetzlichen Krankenversicherung unversicherte Risiken, wie Zahnersatz, abdeckt. Im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung besteht die Möglichkeit, die Versicherung den individuellen Bedürfnissen anzupassen, verschiedene Tarife zu kombinieren und leistungsbezogene Selbstbeteiligungen zu vereinbaren. Beiträge können unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren, wie allgemeine Kostensteigerungen oder Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen, erhöht oder gesenkt werden. Hat der Versicherte trotz gezahlter Monatsbeiträge keine Leistungen in Anspruch genommen, können Beitragsrückerstattungen gewährt werden.

Im Rahmen der Krankenversicherung Privat gibt es keine Familienversicherung, das heißt, dass für jedes Kind ein separater Beitrag fällig wird. Die Privatversicherung eines Kindes kann auch unabhängig von den Eltern, bei einem anderen Versicherungsanbieter erfolgen.

Die Rückkehr in eine Gesetzliche Krankenversicherung ist nur dann möglich, wenn der Versicherte unter 55 Jahre alt ist, eine Selbstständigkeit aufgibt, zurück in ein Angestelltenverhältnis wechselt, das länger als ein Jahr besteht, und dieser aufgrund des Einkommens wieder unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. Seit 01.07.2007 kann trotz einer Vorerkrankung oder einer Altersüberschreitung von 55 Jahren, eine Aufnahme in eine Private Krankenversicherung nach Standardtarif erfolgen, der auf den Höchstbeitrag der Gesetzlichen Versicherung begrenzt ist

 

 

 

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