GKV
In Deutschland kann man über zwei verschiedliche Krankenversicherungen sprechen: die gesetzliche Krankenversicherung und die private Krankenversicherung. Die zwei Versicherungen ähneln sich sehr, zeigen in einigen Einzelheiten aber auch Unterschiede auf:
– Die gesetzliche Krankenversicherung, abgekürzt als GKV ist eine staatliche Obliegenheit, eine Pflichtversicherung für manche Personen – deren Einkommen eine bestimmte Geldgrenze nicht erreicht –, nimmt aber andere Personen wie zum Beispiel Beamte oder Selbstständige nicht auf. Die private Krankenversicherung, bekannt noch unter den Namen PKV, ist dagegen eine freiwillige Absicherung, die jedermann beanspruchen kann: Beamten, Freiberufler, Selbstständige, Personen mit einem Einkommen ober und unter der erwähnten Geldgrenze – also auch die gegenwärtigen versicherungsnehmer der GKV bekommen eine weitere Chance –.
– Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Prämien einkommensabhängig: ist der Lohn des Versicherungsnehmers höher, dann muss er auch höhere Beiträge bezahlen, es richtet sich also prozentuell nach dem finanziellen Leistungskraft. Bei einer PKV spielt das Einkommen dabei keine Rolle, beachtet werden jedoch die persönlichen Krankheitsrisiken, also Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand, Vorerkrankungen, Berufsgruppe usw.
– In dem Vertrag der GKV können die Familienmitglieder des Versicherungsnehmers miteingeschlossen werden. Bei der privaten Krankenversicherung ist das nicht möglich, denn jeder Versicherungsnehmer soll einen eigenenm, ganz individuellen Vertrag haben und gemäß diesem auch individuelle Prämien bezahlen.
– Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden nicht immer vollständig von dem Versicherer bezahlt. Es existieren manche Kosten die nur teilweise oder gar nicht übernommen werden, wie zum Beispiel bei Zahnersatz, Sehhilfen oder nicht rezeptpflichtigen Arzneitmitteln. Wenn man die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers beachtet, dann kann dieses bei einer privaten Krankenversicherung nicht vorkommen, alle Leistungen werden vollständig bezahlt, die Kosten werden vollständig übernommen oder zurückersttatet.
– In Rahmen der GKV gilt das Sachleistungsprinzip, alle Leistungen werden daher als Sachleistungen erbracht und direkt von dem Versicherer bezahlt, man muss also um nichts kümmern, man muss aber zusätzlich darauf zahlen. Die stationären Behandlungen bei einer PKV werden ebenso behandelt, bei ambulanten Behandlungen muss der Patient aber selbst bezahlen. Die Kosten werden, wie schon gesagt, vollständig übernommen, man vermeidet dadurch aber alle Zuzahlungen.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine ganz wichtige Absicherung, viele haben auch keine andere Chance, aber in manchen Fällen ist der angebotene Schutz nicht genügend, darum sollte man sich um eine Zusatzversicherung bei der privaten Krankenversicherung einige Gedanken machen. Man kann nie wissen, wann es behilflich sein könnte!
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