Kosten für eine private Zusatzversicherung
Die private Krankenzusatzversicherung übernimmt in erster Linie die Funktion, den Versicherungsschutz um die Leistungen zu erweitern, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht oder nur anteilig übernommen werden. Dabei werden private Zusatzversicherung für ambulante Leistungen wie Heil- und Hilfsmittel, stationäre Leistungen, zahnmedizinische Leistungen sowie Zusatzleistungen wie Kranken- oder Krankenhaustagegeld angeboten. Durch private Zusatzversicherungen können insbesondere diejenigen, die die Voraussetzungen für eine private Krankenvollversicherung nicht erfüllen oder sich nicht vollständig privat krankenversichern möchten, von den Vorteilen einer privaten Versicherung profitieren. Zu den wichtigsten Vorteilen gehört, dass die versicherten Leistungen tariflich garantiert und vertraglich fixiert sind, der Versicherte also nicht befürchten muss, dass die Leistungen im Verlauf gekürzt oder gestrichen werden. Die private Zusatzversicherung entspricht in ihrem Aufnahmeverfahren und der Ermittlung der Beitragshöhe dem für die private Krankenversicherung üblichen Verfahren. Die Beitragshöhe wird risikogerecht kalkuliert, wofür Faktoren wie der gewünschte Leistungsumfang sowie Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss dem Risiko und somit den erwarteten Kosten für die Versicherung gegenüber gestellt werden. Je höhere Kosten die Versicherung durch die Aufnahme des Versicherungsnehmers erwartet, desto höher ist auch sein Beitrag. Zudem kann die Versicherung den Antrag ablehnen, die Absicherung bestimmter Leistungen ausschließen oder einen Risikozuschlag erheben, wenn sie ein zu hohes oder ein erhöhtes Risiko befürchtet. Häufig findet auch im Rahmen einer Zusatzversicherung eine Gesundheitsprüfung statt, wodurch sich die private Krankenversicherung einen Überblick über den Gesundheitsuzstand sowie mögliche Vorerkrankungen verschafft. Allerdings variieren die Versicherer in ihrer Risikobeurteilung, so dass sich ein Versicherungsvergleich durchaus lohnen kann. Wichtig zu wissen ist, dass jeder Versicherungsnehmer eine eigenständige Vertragsbeziehung mit der Versicherung eingeht und somit für jeden Versicherungsnehmer separate Beiträge fällig werden. Allerdings können die Krankentarife für die Krankenzusatzversicherung in aller Regel als Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. |