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Die Rürup-Rente, auch noch Basisrente genannt, ist eine staatlich subventionierte Altersvorsorge. Der Name kommt von dem Ökonomen Bert Rürup, der diese Möglichkeit ausgedacht und auch ausgebreitet hat. Die Leistungskriterien sind dabei die selben wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung, also bei der GRV, trotzdem existieren noch wichtige Unterschiede dazu:
• die Rürup-Rente wird nicht durch Umlagen finanziert, wie die gesetzliche Rentenversicherung, sondern es ist kapitalgedeckt
• hierbei hat man kein Kapitalwahlgerecht, denn die Summen können nicht in einer einmaligen Kapitalzahlung ausgegeben werden, nur in lebenslangen Renten, wie zum Beispiel die monatliche Leibrente
• bei Rentenbeginn kann man aber eine 30 Prozentige Teilauszahlung in Anspruch nehmen
In Rahmen der Rürup-Rente unterscheidet man zwei hauptsächliche Zielgruppen, die davon am meisten profietieren können, und zwar:
• Selbstständige mit hohen Steuerbelastungen – zu einer steuerbegünstigten Altersvorsorge haben sie keine andere Chance, nur diese, denn in Rahmen der Riester-Rente oder der betrieblichen Altersvorsorge können sie gar nichst machen oder erreichen
• Angestellte – mit dem Höchsbetrag zu Sonderausgaben von 20.000,- EUR pro Jahr können sie ebenso wie andere Geld für die Altersvorsorge beiseite legen und daneben auch die Steuerförderungen nutzen
Die Beitäge, die eine Rürup-Rente aufabauen befinden sich unter den gesetzlichen Höchstbeträgen, können aber nur mit der Erfüllung von drei Voraussetzungen als Sonderausgaben angesehen werden: der Vertrag darf nur die Zahlung einer einzigen monatlichen Leibrente in Plan haben, diese Summe kann nur nach der Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden und außerdem können die in dem Vertrag festgehaltene Ansprüche und Wünsche nicht kapitalisiert, vererbt, beleiht oder veräußert werden.
Hier noch einige wissenswerte Informationen zu dem Thema:
• die Rürup-Rente wird in spezielle Tarifen angeboten, solche wie die konventionelle oder die fondsgebundene Rentenversicherung, oder als britische Versicherungen
• in Falle einer längeren Arbeitslosigkeit bleibt das eingezahlte Geld bei der Anrechnung des Vermögens unberücksichtigt
• vor dem Rentenbeginn, also in der Phase der Ansparung kann der Vertrag der Rürup-Rente nicht gepfändet werden
• die Rentenzahlungen müssen mit der Zeit versteuert werden
• in Falle von Tod des Einzahlers geht alles eingezahlte Geld verloren, auch wenn das vor dem Rentenbeginn, aber auch wenn dieses nach dem Beginn der Rentenauszahlung geschieht
Die Rürup-Rente ist eine der vielen Alternativen, die neben einer gesetzlichen Rentenversicherung noch in Anspruch genommen werden können. Diese hat ihre eigene Vorteile und auch Nachteile, die unbedingt noch vor dem Abschluss eines ähnlichen Vertrages in Erwegung gezogen werden sollten.
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