Home Artikel Über uns Impressum Sitemap
PKV Vergleich
PKV Wechsel
PKV - GKV
PKV Leistungen
PKV Vorteile

 

Versicherung fur die Familie

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, bei der der Ehepartner ohne Einkommen und die Kinder des Versicherungsnehmer im Rahmen einer Familienversicherung kostenfrei mitversichert sind, gibt es dieses Modell bei einer privaten Krankenversicherung nicht. Das bedeutet, dass für jeden Versicherungsnehmer, sofern er die Voraussetzungen für eine Krankenvollversicherung in einer privaten Krankenkasse erfüllt, ein eigener Versicherungsvertrag abgeschlossen wird, für den ebenfalls eigenständige Beträge fällig werden. Die Voraussetzungen für eine Krankenvollversicherung in einer privaten Krankenkasse sind dann erfüllt, wenn der Versicherungsnehmer nicht versicherungspflichtig ist und somit freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse wäre. Das bedeutet wiederum, dass der privat Versicherte selbstständig oder freiberuflich tätig ist, Anspruch auf Beihilfe hat oder als Arbeitsnehmer ein Einkommen erzielt, das drei Jahre hintereinander über der Pflichtversicherungsgrenze lag. Entscheidende Faktoren für die Berechnung der Beitragshöhe sind das Geschlecht, das Alter und der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss, das Risiko für die Versicherung sowie das gewünschte Leistungspaket. Eine besondere Regelung gilt für Kinder von Ehepaaren, bei denen beide Partner ein eigenes Einkommen erzielen. Prinzipiell werden die Kinder immer demjenigen zugesprochen, der über das höhere Einkommen verfügt. Das bedeutet, dass ein Kind, dessen Vater privat und dessen Mutter gesetzlich versichert ist, in aller Regel zusammen mit dem Vater privat versichert werden muss. Dies gilt auch dann, wenn das Kind bereits vor der Eheschließung geboren war, da die Zuordnung ab dem Zeitpunkt der Heirat gilt. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der privat versicherte Elternteil ein Einkommen aus seiner selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit erzielt, das unter der Pflichtversicherungsgrenze liegt oder wenn der Ehepartner mit dem höheren Einkommen gesetzlich versichert ist. In diesen Fällen können die Kinder im Rahmen der Familienversicherung kostenfrei mit dem gesetzlich versicherten Elternteil versichert werden, selbst wenn sein Einkommen geringer ist als das Einkommen des privat versicherten Elternteils.

 

© Copyright 2007 PKV-Beratung.Info All rights reserved