Versicherung fur die Familie
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, bei der der
Ehepartner
ohne Einkommen und die Kinder des Versicherungsnehmer im Rahmen einer
Familienversicherung kostenfrei mitversichert sind, gibt es dieses
Modell
bei einer privaten
Krankenversicherung nicht. Das bedeutet, dass für jeden
Versicherungsnehmer, sofern er die Voraussetzungen für eine
Krankenvollversicherung in einer privaten Krankenkasse erfüllt, ein eigener
Versicherungsvertrag abgeschlossen wird, für den ebenfalls
eigenständige
Beträge fällig werden. Die Voraussetzungen für eine
Krankenvollversicherung
in einer privaten Krankenkasse sind dann erfüllt, wenn der
Versicherungsnehmer nicht versicherungspflichtig ist und somit
freiwilliges
Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse wäre. Das bedeutet wiederum,
dass
der privat Versicherte selbstständig oder freiberuflich tätig ist,
Anspruch
auf Beihilfe hat oder als Arbeitsnehmer ein Einkommen erzielt, das drei
Jahre hintereinander über der Pflichtversicherungsgrenze lag.
Entscheidende
Faktoren für die Berechnung der Beitragshöhe sind das Geschlecht, das
Alter
und der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss, das Risiko für die
Versicherung sowie das gewünschte Leistungspaket. Eine besondere
Regelung
gilt für Kinder von Ehepaaren, bei denen beide Partner ein eigenes
Einkommen
erzielen. Prinzipiell werden die Kinder immer demjenigen zugesprochen,
der
über das höhere Einkommen verfügt. Das bedeutet, dass ein Kind,
dessen
Vater
privat und dessen Mutter gesetzlich versichert ist, in aller Regel
zusammen
mit dem Vater privat versichert werden muss. Dies gilt auch dann, wenn
das
Kind bereits vor der Eheschließung geboren war, da die Zuordnung ab dem
Zeitpunkt der Heirat gilt. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der
privat
versicherte Elternteil ein Einkommen aus seiner selbstständigen oder
freiberuflichen Tätigkeit erzielt, das unter der
Pflichtversicherungsgrenze
liegt oder wenn der Ehepartner mit dem höheren Einkommen gesetzlich
versichert ist. In diesen Fällen können die Kinder im Rahmen der Familienversicherung kostenfrei mit dem gesetzlich versicherten Elternteil
versichert werden, selbst wenn sein Einkommen geringer ist als das
Einkommen
des privat versicherten Elternteils. |